Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie das Recht selbst zu entscheiden, welcher Qualität Ihre Behandlung beim Arzt entsprechen soll. Kürzere Wartezeiten und ganzheitliche Behandlungsmethoden – mit einer ambulanten Zusatzversicherung der HanseMerkur gleichen Sie hohe Zuzahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung aus. Profitieren Sie von der Kombination aus klassischer Medizin und Alternativmedizin und sichern Sie Mehraufwendungen im ambulanten, stationären und dentalen Bereich optimal ab. Entscheiden Sie sich für Methoden, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen und erhalten Sie mit einer Zusatzversicherung bis zu 100 % Kostenerstattungen für ärztliche Behandlungen, Arznei-, Heil-, und Hilfsmittel.
Viele Patienten setzen auf alternative Heilmethoden als Ergänzung zur klassischen schulmedizinischen Behandlung. Während sich die Schulmedizin vor allem auf die Krankheit fokussiert, betrachtet die Naturheilkunde den Patienten in seiner Gesamtheit und bietet eine gesundheitsorientierte Behandlung. Kuren, Heilbäder, Massagen und weitere naturheilkundliche Maßnahmen wie Akupunktur oder Homöopathie ergänzen schulmedizinische Behandlungen und leisten einen wertvollen Beitrag zu Ihrer Genesung. Die Kombination mehrerer Behandlungsmethoden verspricht sehr gute Erfolge. Kosten für Medikamente oder naturheilkundliche Heilpraktiken, die Sie bisher selbst tragen mussten, übernimmt die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur für Sie. Darüber hinaus bietet eine Zusatzversicherung weitere Vorteile wie Kostenübernahmen für Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz.
Bei Krankheit im Ausland deckt die ambulante Zusatzversicherung der HanseMerkur 100 % der Kosten für ambulante oder stationäre Heilbehandlungen und trägt die Mehrkosten für notwendige Rücktransporte. Schutzimpfungen vor Auslandsreisen sind ebenfalls Teil des Leistungsportfolios. Sichern Sie am besten die gesamte Familie mit einer ambulanten Vorsorge effektiv ab.
Sind Sie Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), so erhalten Sie bei Ihrem Arzt die Leistungen, die wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckdienlich sind. Dies wird auch als Sachleistungsprinzip bezeichnet. Doch nicht immer handelt es sich dabei um die bestmögliche medizinische Versorgung. Einige Ärzte bieten verschiedene zusätzliche Behandlungsmethoden an, die gesetzliche Kassen nicht übernehmen. Mit einer ambulanten Zusatzversicherung sichern Sie diesen Eigenanteil ab – sobald Sie nach einer ärztlichen Verordnung in diesem Bereich Zuzahlungen leisten müssen, springt die HanseMerkur ein.